Ausleihbedingungen
Stand 01.04.2026
Ausleihbedingungen der Design-Werkstätten an der Fachhochschule Potsdam
Allgemeine Werkstattordnung zur Ausleihe von Technik
(Stand 28.01.15)
1. Nutzungsberechtigte
- Nutzungsberechtigt sind Studierende des FB 4 und Studierende anderer Studienrichtungen nach Absprache.
- Das Equipment ist ausschließlich für Lehr-, Studien- und Forschungszwecken bestimmt.
2. Ausleihdauer
- Die maximal mögliche Ausleihzeit beträgt 1 Woche.
- Eine Verlängerung der Ausleihzeit ist nur nach Absprache mit der autorisierten Person und maximal um eine weitere Woche möglich.
3. Ausleihmodalitäten
Die Leihgeräte werden nur herausgegeben, wenn sie:
a) eine gültige Privathaftpflichtversicherung nachweisen. (Siehe Haftpflicht für Studierende)
b) einen gültigen Studentenausweis vorzeigen
c) den Empfang der Geräte durch eigenhändige Unterschrift auf dem Leihvertrag bestätigen
- Werden Geräte von mehreren Personen gemeinsam ausgeliehen, so hat jede Person auf dem Leihvertrag zu unterschreiben. Eine Person haftet stellvertretend für die entliehene Technik der Gruppe.
- Die zur Ausleihe berechtigte Person ist berechtigt die entliehene Technik, aufgrund unvorhersehbarer Umstände, jederzeit für die eigene Nutzung zurückzufordern.
- Das Leihverhältnis endet nach ordnungsgemäßer Rückgabe der entliehenen Technik.
4. Haftung
- Sie haften vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe an die autorisierte Person für jeglichen Schaden, welcher der FHP durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust sowie Veränderungen an Betriebssystemen und Systemeinstellungen der entliehenen Technik entsteht.
- Die Geräte sind pfleglich zu behandeln.
- Zum Schutz vor Diebstahl sind Ausleihgeräte immer mitzuführen, in abschließbaren Schränken aufzubewahren oder am Arbeitsplatz zu sichern.
- Eine Überlassung der entliehenen Gegenstände zum Gebrauch an Dritte ist nicht zulässig.
5. Rückgabe der Geräte
- Die Geräte sind nach Ablauf der Ausleihzeit umgehend von Ihnen persönlich in einem unbeschädigten und vollständigen Zustand an die Ausleihstelle zurückzugeben.
- Bei der Rückgabe wird der intakte Zustand des Gerätes vorausgesetzt und geprüft.
- Sie haben auf mögliche Schäden oder Fehlfunktionen sofort bei Auftreten des Schadens hinzuweisen.
- Reparaturen die Aufgrund unsachgemäßer Behandlung erforderlich werden, gehen zu Lasten Ihrer Person.
- Die zur Ausleihe berechtigte Person quittiert die Rückgabe.
- Werden Beschädigungen an den Geräten festgestellt, wird dies schriftlich festgehalten. Die für die Reparatur entsprechenden Modalitäten werden vor Ort besprochen und umgehend vollzogen.
- Sollten Sie das Equipment nicht fristgerecht zurückgeben, werden Sie schriftlich per E-Mail angemahnt. Sie sind verpflichtet umgehend die entliehene Technik an die autorisierte Person zurückzugeben.
- Leisten Sie dieser Aufforderung keine Folge, werden Sie erneut angemahnt. Ihnen wird letztmalig die Möglichkeit gewährt die entliehene Technik an die autorisierte Person zurückzugeben. Leisten Sie der zweiten Mahnung keine Folge, werden Sie für zwei Monate von der Ausleihe ausgeschlossen.
- Sollten Sie die fristgerechte Rückgabe für nachstehende Ausleihvorgänge mehrmals überschreiten, behält sich die zur Ausleihe berechtigte Person vor Sie von der Ausleihe auf unbestimmte Zeit auszuschließen.
- Mahnungen verfallen nach ordnungsgemäßer Rückgabe der entliehenen Technik und das Leihverhältnis beendet ist.
6. Bekanntmachung
- Die Benutzungsordnung wird in den betreffenden Werkstätten schriftlich sowie auf Incom unter den dazugehörigen Workspace hinterlegt.
- Sie haben sich vor einer Ausleihe damit vertraut zu machen.