Ausleihbedingungen der Design-Werkstätten
an der Fachhochschule Potsdam
Allgemeine Werkstattordnung zur Ausleihe von Technik
(Stand 28.01.15)
Nutzungsberechtigte
- Nutzungsberechtigt sind Studierende des FB 4 und Studierende anderer Studienrichtungen
nach Absprache.
- Das Equipment ist ausschließlich für Lehr-, Studien- und Forschungszwecken bestimmt.
Ausleihdauer
- Die maximal mögliche Ausleihzeit beträgt 1 Woche.
- Eine Verlängerung der Ausleihzeit ist nur nach Absprache mit der autorisierten Person und maximal um eine weitere Woche möglich.
Ausleihmodalitäten
- Die Leihgeräte werden nur herausgegeben, wenn sie:
- eine gültige Privathaftpflichtversicherung nachweisen. (Siehe Haftpflicht für Studierende)
- einen gültigen Studentenausweis vorzeigen
- den Empfang der Geräte durch eigenhändige Unterschrift auf dem Leihvertrag bestätigen
- Werden Geräte von mehreren Personen gemeinsam ausgeliehen, so hat jede Person auf dem Leihvertrag zu unterschreiben. Eine Person haftet stellvertretend für die entliehene Technik der Gruppe.
-
- Die zur Ausleihe berechtigte Person ist berechtigt die entliehene Technik, aufgrund unvorhersehbarer Umstände, jederzeit für die eigene Nutzung zurückzufordern.
- Das Leihverhältnis endet nach ordnungsgemäßer Rückgabe der entliehenen Technik.
Haftung
- Sie haften vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe an die autorisierte Person für jeglichen Schaden, welcher der FHP durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust sowie Veränderungen an Betriebssystemen und Systemeinstellungen der entliehenen Technik entsteht.
- Die Geräte sind pfleglich zu behandeln.
- Zum Schutz vor Diebstahl sind Ausleihgeräte immer mitzuführen, in abschließbaren Schränken aufzubewahren oder am Arbeitsplatz zu sichern.
- Eine Überlassung der entliehenen Gegenstände zum Gebrauch an Dritte ist nicht zulässig.
Rückgabe der Geräte
- Die Geräte sind nach Ablauf der Ausleihzeit umgehend von Ihnen persönlich in einem unbeschädigten und vollständigen Zustand an die Ausleihstelle zurückzugeben.
- Bei der Rückgabe wird der intakte Zustand des Gerätes vorausgesetzt und geprüft.
- Sie haben auf mögliche Schäden oder Fehlfunktionen sofort bei Auftreten des Schadens hinzuweisen.
- Reparaturen die Aufgrund unsachgemäßer Behandlung erforderlich werden, gehen zu Lasten Ihrer Person.
- Die zur Ausleihe berechtigte Person quittiert die Rückgabe.
- Werden Beschädigungen an den Geräten festgestellt, wird dies schriftlich festgehalten. Die für die Reparatur entsprechenden Modalitäten werden vor Ort besprochen und umgehend vollzogen.
- Sollten Sie das Equipment nicht fristgerecht zurückgeben, werden Sie schriftlich per E-Mail angemahnt. Sie sind verpflichtet umgehend die entliehene Technik an die autorisierte Person zurückzugeben.
- Leisten Sie dieser Aufforderung keine Folge, werden Sie erneut angemahnt. Ihnen wird letztmalig die Möglichkeit gewährt die entliehene Technik an die autorisierte Person zurückzugeben. Leisten Sie der zweiten Mahnung keine Folge, werden Sie für zwei Monate von der Ausleihe ausgeschlossen.
- Sollten Sie die fristgerechte Rückgabe für nachstehende Ausleihvorgänge mehrmals überschreiten, behält sich die zur Ausleihe berechtigte Person vor Sie von der Ausleihe auf unbestimmte Zeit auszuschließen.
- Mahnungen verfallen nach ordnungsgemäßer Rückgabe der entliehenen Technik und das Leihverhältnis beendet ist.
Bekanntmachung
- Die Benutzungsordnung wird in den betreffenden Werkstätten schriftlich sowie auf Incom unter den dazugehörigen Workspace hinterlegt.
- Sie haben sich vor einer Ausleihe damit vertraut zu machen.
Hinweise zum Datenschutz
Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung der Inventarsoftware Bonanza an der FH Potsdam
(Stand 25.01.15)
- Bonanza ist ein Service sowie eine Software zur Inventarisierung und Verwaltung der Ausleihmodalitäten an der Fachhochschule Potsdam.
- Sie werden bei jedem Ausleihvorgang schriftlich per E-Mail über Ihre Ausleihe sowie Rückgabe informiert.
- Bonanza benötigt für eine Registrierung die nachstehenden Pflichtangaben zu Ihrer Person: Vor- und Nachname,
E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Immatrikulationsnummer, Studiengang, Fachsemester und Benutzername.
- Bei der Nutzung von Bonanza werden Ihre Aktivitäten zum Ausleihverfahren in der Inventarsoftware protokolliert. Ausschließlich autorisierte Personen der Werkstatt sowie Urheber der Software Bonanza haben Zugriff auf Ihre Daten. Es dient ausschließlich der Organisation und Kontrolle der Technikausleihe. Dargestellt werden hier Ihre persönliche Aktivitäten zum Ausleihverfahren wie Status und Zustand der Ausleihe, Ausleihdauer, Rückgabefrist, Verlängerung, Mahnung, Zustand der Technik bei Rückgabe. Diese Daten dürfen ausschließlich für die Inventarisierung sowie Ausleihmodalitäten der Werkstätten verwendet werden, soweit dies vor dem Hintergrund des Datensparsamkeitsprinzips in angemessenem Verhältnis zu dem ihr verbundenen Zweck dient.
- Ihr Account sowie Ihre Registrierungsdaten und protokollierten Aktivitäten zu Ihrer Person werden nach 4 Jahre der Account-Registrierung gelöscht. Für eine Nutzung darüber hinaus ist eine erneute Registrierung erforderlich.
- Ihr Account sowie Ihre Registrierungsdaten und protokollierten Aktivitäten zu Ihrer Person, unterliegen unserer Datenschutzregelung. Diese orientiert sich an den Vorgaben des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes §13 Abs. 8.
- Zur Nutzung der Services erklären Sie sich bereit, (a) wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu Ihrer Person (nachstehend „Registrierungsdaten“) zu machen, und (b) diese Registrierungsdaten gegebenenfalls zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben.
- Bonanza behält sich das Recht vor, diese Nutzungsordnung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen werden Sie jeweils gesondert hingewiesen.